Bildungsgutschein

Nicht jeder kann sich die Nachhilfe leisten. Deshalb können diejenigen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, seit 2011 Geld aus dem Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bekommen. Ebenso können Geringverdiener, die keine Sozialleistungen erhalten, Geld zur Übernahme von Nachhilfekosten beantragen.

Die Nachhilfe wird vom Staat finanziert, wenn die Schule (Lehrkraft) bestätigt, dass das Kind ohne Hilfe von außen „das Lernziel“ nicht erreicht und z. B. sitzen bleiben könnte. Bei der Lernhilfe Br.-Vilsen erhalten bereits diverse Kinder und Jugendliche staatlich geförderte Nachhilfe, so dass über genügend Erfahrung verfügt wird, Sie bei der Beantragung des Bildungsgutscheins zu unterstützen.

Um einen Bildungsgutschein zu beantragen, sollte zunächst ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt werden. Diesen Antrag können Sie unter folgendem Link des Landkreises Diepholz (externer Link) herunterladen:

Antragsformular auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Im zweiten Schritt sollten Sie bei der Schule eine Bestätigung darüber einholen, dass Förderbedarf besteht. Hierführ stellt der Landkreis Diepholz ebenfalls einen Vordruck zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erhalten: Bestätigung der Schule

Anschließend können Sie den Antrag auf einen Bildungsgutschein beim Landkreis stellen. Die Ansprechpartner und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz: Fachdienst Soziales des Landkreises Diepholz oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für weitere Fragen steht Ihnen die Lernhilfe Br.-Vilsen jederzeit zur Verfügung.